Vorschlagsliste neue Schlösser und Burgen Oder: Was ist eine Burg oder ein Schloss? Bei der Überarbeitung der Liste für Sachsen stellte ich mir
selbst ein paar Kriterien zur Aufnahme von Objekten. Dazu bewogen mich
folgende Erwägungen: Erste Orientierung ergab sich aus den Regeln zum "World Castles
Award" (WCA):
2. In der WCA-Beschreibung geht es allgemein um historische Befestigungsanlagen.
Hierzu könnten im weitesten Sinne alle Reste von Stadtbefestigungen
aus dem Mittelalter zählen (Beispiel: Holstentor).
Um die Objekte nicht endlos ausufern zu lassen, werden keine Stadtbefestigungen
oder Teile der Stadtbefestigung aufgenommen (es sei denn, sie sind eine
eigenen Burganlage gewesen). 3. Auch ist der Begriff historisches Erbe bei den WCA-Regeln relativ
unbestimmt. Sollen Festungen (Bunkeranlagen) aus den letzten beiden Weltkriegen
mit aufgenommen werden? (z.B. die
Hamburger Flacktürme) Bei der Erweiterung der Liste werden in der Regel nur Objekte aufgenommen,
welche bis zur Reichsgründung 1871 erbaut wurden. 4. Burgruinen wurden aufgenommen, wenn diese in der Region eine historische
und touristische Bedeutung haben und als solche noch wahrgenommen werden
können. 5. Wenn an einem Standort mehrere Schlösser vorhanden sind, dass werden diese getrennt aufgenommen, wenn diese getrennte bauliche Anlagen darstellen: z.B. :http://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Muskau Beim Altes & Neues Schloss Gamig in Dohna würde ich heute nur eine Nummer vergeben. 6. Nicht aufgenommen werden Burgen, Schlösser und Ruinen bei denen eine Aktivierung zu rechtlichen Problemen führen könnte. Hierzu zähle ich Objekte in Naturschutzgebieten oder militärischen Sperrgebieten. 7. Objekte, die militärisch geschützt wurden, aber von der Funktion einem anderen Zweck dienten, werden nicht aufgenommen. Hierzu zählen Klöster mit den oft prächtigen Mauern und Toren, Wasserversorgungsanlagen (Alte Wasserkunst) oder Wehrkirchen. 8. Laut Wikipedia ist ein Schloss ein repräsentatives Gebäude,
das vom Adel bewohnt wird oder wurde. 9. Gestrichen werden nur Objekte, die auch bei einer großzügigen
Interpretation nicht den o.g. Regeln entsprechen oder deren Substanz,
z.B. durch Umbau oder Abriss, verloren gegangen sind. 10. Die Liste ist nicht abschließend. Hier ist es sicher Gefühlssache wann Herrenhäuser, Rittergüter und Palais, welche manchmal auch die Bezeichnung Schloss führen, aufgenommen werden. Manche Objekte wurden nicht aufgenommen, da mir zu den Objekten kaum Informationen vorlagen. Vorschläge die den o.g. Bedingungen entsprechen, werden gern entgegen genommen. Da ich die Liste nur fortführe, entsprechen nicht alle bereits aufgenommenen Objekte den o.g. Bedingungen. Da eine Neuaufnahme in verschiedene Listen eingepflegt werden muss, wird über eine Aufnahme nur einmal imm Jahr entschieden.
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