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Castle on the Air

COTA - Sachsen

Vorschlagsliste neue Schlösser und Burgen

Oder: Was ist eine Burg oder ein Schloss?

Bei der Überarbeitung der Liste für Sachsen stellte ich mir selbst ein paar Kriterien zur Aufnahme von Objekten. Dazu bewogen mich folgende Erwägungen:

Erste Orientierung ergab sich aus den Regeln zum "World Castles Award" (WCA):
(frei übersetzt)
Der Zweck des Programms ist die Aktivierung und Popularisierung historischen Objekten im Zusammenhang mit Befestigungsanlagen (Burgen, Schlösser, Festungen usw.) und die Aufmerksamkeit auf das historische und architektonische Erbe zu erregen und erhaltene historischen Denkmäler zu besuchen. Befestigungsanlagen sind militärische Bauten und Gebäude, die zur Verteidigung in der Kriegsführung und als Militärbasen konzipiert wurden.

Hier werden folgende Probleme sichtbar:


1. Die Übersetzung von „Castle“ ins Deutsche kann mit Burg, Festung oder Schloss erfolgen. Wenn ausdrücklich ein repräsentativer Bau im Sinne von Schloss verwendet werden soll, dann wird „Palace“ verwendet. In der Umschreibung der WCA-Regeln geht es aber ausdrücklich um Anlagen zur Verteidigung oder Kriegsführung.
In Deutschland wird der Begriff CASTLE ausdrücklich auch auf Schlosser (die nicht militärischen sondern repräsentativen Zwecken dienten) erweitert.

2. In der WCA-Beschreibung geht es allgemein um historische Befestigungsanlagen. Hierzu könnten im weitesten Sinne alle Reste von Stadtbefestigungen aus dem Mittelalter zählen (Beispiel: Holstentor). Um die Objekte nicht endlos ausufern zu lassen, werden keine Stadtbefestigungen oder Teile der Stadtbefestigung aufgenommen (es sei denn, sie sind eine eigenen Burganlage gewesen).

3. Auch ist der Begriff historisches Erbe bei den WCA-Regeln relativ unbestimmt. Sollen Festungen (Bunkeranlagen) aus den letzten beiden Weltkriegen mit aufgenommen werden? (z.B. die Hamburger Flacktürme)
Auch bei den Schlössern gibt es „junge“ Bauten, welche die Bezeichnung Schloss besitzen, aber eigentlich „nur“ ein repräsentatives Gebäude von Fabrikanten darstellt. Andererseits gibt es umfangreiche Villen (z.B. Villa Hügel) die es von der historischen Bedeutung und von der architektonischen Bedeutung verdient hätten aufgenommen zu werden, aber mit Sicherheit keine Schlösser sind.

Bei der Erweiterung der Liste werden in der Regel nur Objekte aufgenommen, welche bis zur Reichsgründung 1871 erbaut wurden.

Weitere Gesichtspunkte bei der Aufnahme sind:

4. Burgruinen wurden aufgenommen, wenn diese in der Region eine historische und touristische Bedeutung haben und als solche noch wahrgenommen werden können.
(z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Neurathen)

5. Wenn an einem Standort mehrere Schlösser vorhanden sind, dass werden diese getrennt aufgenommen, wenn diese getrennte bauliche Anlagen darstellen: z.B. :http://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Muskau

Beim Altes & Neues Schloss Gamig in Dohna würde ich heute nur eine Nummer vergeben.

6. Nicht aufgenommen werden Burgen, Schlösser und Ruinen bei denen eine Aktivierung zu rechtlichen Problemen führen könnte. Hierzu zähle ich Objekte in Naturschutzgebieten oder militärischen Sperrgebieten.

7. Objekte, die militärisch geschützt wurden, aber von der Funktion einem anderen Zweck dienten, werden nicht aufgenommen. Hierzu zählen Klöster mit den oft prächtigen Mauern und Toren, Wasserversorgungsanlagen (Alte Wasserkunst) oder Wehrkirchen.

8. Laut Wikipedia ist ein Schloss ein repräsentatives Gebäude, das vom Adel bewohnt wird oder wurde.
Wenn sogenannte „Schlösser“ weder vom Adel bewohnt wurden (z.B. Carola-Schloss) noch in irgendeiner Weise repräsentativ sind oder waren, habe ich auf eine Aufnahme verzichtet.

9. Gestrichen werden nur Objekte, die auch bei einer großzügigen Interpretation nicht den o.g. Regeln entsprechen oder deren Substanz, z.B. durch Umbau oder Abriss, verloren gegangen sind.
Bei der Landeskrone bei Görlitz ist nicht mehr viel von der historischen Burganlage zu sehen. Aber es ist touristisch und vom „Funkerlebnis“ ein gutes Familienziel.

10. Die Liste ist nicht abschließend.
Insbesondere in Ostdeutschland sind viele ehemalige Herrensitze nach dem Krieg entweder gezielt abgerissen oder bei der Umnutzung stark in Mitleidenschaft gezogen worden.

Hier ist es sicher Gefühlssache wann Herrenhäuser, Rittergüter und Palais, welche manchmal auch die Bezeichnung Schloss führen, aufgenommen werden. Manche Objekte wurden nicht aufgenommen, da mir zu den Objekten kaum Informationen vorlagen.

Vorschläge die den o.g. Bedingungen entsprechen, werden gern entgegen genommen. Da ich die Liste nur fortführe, entsprechen nicht alle bereits aufgenommenen Objekte den o.g. Bedingungen.

Da eine Neuaufnahme in verschiedene Listen eingepflegt werden muss, wird über eine Aufnahme nur einmal imm Jahr entschieden.

Bezeichnung
PLZ
Ort
LOC
Bemerkung
Carola-Schlösschen   Dresden   NEIN- Kein Schloss, Bezeichnung für eine Gaststätte
Schloss Waldheim   Waldheim   Wer will schon ein Gefängnis zum Burgentag aktivieren??
         

Letzte Änderung: 31.01.2016

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